Vertretungskonzept

1. Vorbemerkung

Die Sünte-Rendel-Schule ist eine verlässliche Grundschule mit offener Ganztagsgrundschule. Dies bedeutet, dass Kernunterricht auch in Vertre- tungsfällen in einem Rahmen von täglich vier Unterrichtsstunden stattfindet. Kinder der Betreuung 8-1 und der OGS werden bei Unterrichtsausfall direkt von Mitarbeitern der OGS betreut. Für alle anderen Kinder gilt an unserer Schule, dass kein Kind ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt wird. Auf diese Weise bieten wir Eltern eine hohe Verlässlichkeit. Kein Kind steht vor verschlossener Tür! Für den Fall der Abwesenheit von Lehr- kräften wird deren Vertretung durch das vorliegende Vertretungskonzept geregelt.

 

2. Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften

 

3. Organisation

Im Vertretungsfall wird das Schulleitungsteam durch die zu ersetzende Lehrkraft rechtzeitig informiert, um die Vertretung zu planen. Im Krankheitsfall geschieht dieses morgens bis spätestens 7.00 Uhr unter der Privatnummer. Eine wichtige Voraussetzung, um im Vertretungsfall eine störungsfreie Arbeit in der Schule sicherzustellen und Unterrichtsausfall auszuschließen, ist die verantwortungsvolle Kooperation aller Kolleginnen und Kollegen sowie eine verlässliche Information der Eltern der betroffenen Klasse(n). Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt. Dieses kann geschehen durch:

 

                                 

Ist es absehbar, dass die Vertretungssituation auch noch bis zum nächsten Tag oder länger anhält, wird ein Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden ggf. über Unterrichts- ausfall informiert. Vertretungspläne werden unverzüglich an die Betreuung 8 bis 1 und die OGS weitergeleitet.

 

Für den Vertretungsplan gilt:

 

Im konkreten Fall bedeutet dieses: Bei längerfristigen Vertretungsfällen muss geprüft werden, inwieweit AGs, Förderstunden und Teamteaching-Stunden etc. zugunsten der Grundversorgung vorübergehend ausfallen müssen. Wenn Vertretungsunterricht vorhersehbar ist (z.B. Klassenfahrt, Fortbildung etc.) stellen die Lehrer/Lehrerinnen, die zu vertreten sind, Aufgaben für ihre Schüler/ Schülerinnen bereit, so dass die Unterrichtsinhalte kontinuierlich fortgesetzt werden können. Für jede Klasse wird ein(e) Vertretungsklassenlehrer(in) benannt. Diese(r) ist im Falle der Erkrankung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin sowohl Ansprechpartner(in) für Kinder und Eltern als auch für die Sekretärin. Der/die Vertretungsklassenlehrer(in) ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.Tatsächlich muss jede Vertretungsmaßnahme flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst werden.