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Anpassungen des Testverfahrens ab dem 28.02.2022

18.02.2022

Liebe Eltern!

 

Mit der gestrigen Schulmail haben wir die Information erhalten, dass sich das Testverfahren ab dem 28.02.2022 ändern wird. Anbei die wichtigsten Veränderungen:

 

  • Die Pooltests entfallen und werden durch Antigen-Selbsttests ersetzt.
  • Die Antigen Selbsttests werden montags, mittwochs, freitags zu Hause von den Eltern durchgeführt. Dies kann auch am Vorabend geschehen.
  • Den Schülerinnen und Schüler werden dafür Testpakete von der Schule gestellt.
  • Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige Durchführung der Testungen. Ein entsprechendes Bescheinigungsschreiben wird noch rausgegeben und muss dann bis zum 28.02.2022 abgegeben werden.
  • Getestet werden nur nicht immunisierte Schüler und Schülerinnen. Immunisierte[1] Schülerinnen und Schüler dürfen aber freiwillig Selbsttests durchführen.
  • Alternativ kann auch weiterhin das Ergebnis eines Bürgertests abgegeben werden.
  • Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden der Schule gemeldet und müssen sieben Tage in Quarantäne. Danach können sie sich über einen PCR oder Antigentest freitesten.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe bis dahin mit herzlichen Grüßen.

 

 

Holger Gessner

Schulleiter

 

[1] Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Hintergrund: Innerhalb der ersten drei Monate nach der Infektion wird von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen; danach, also nach mehr als drei Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich.