Buchbestellung für das Schuljahr 2023 2024
Beschaffung der Schulbücher für das Schuljahr 2023/2024
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wie in den vergangenen Jahren sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, auf eigene Kosten Lernmittel selbst zu beschaffen. Der Eigenanteil der Eltern beträgt nach der Verordnung zu § 96 Abs. 5 SchulG 1/3 der festgesetzten Durchschnittsbeträge (= 16,00 €).
Ein höherer oder niedriger Eigenanteil wird im Laufe der Grundschulzeit ausgeglichen.
Laut Beschluss der Schulkonferenz sammeln wir 6 € Bastelgeld ein. Bitte geben Sie Ihrem Kind diese 6 € bis zum 13.06.2023 in einem mit dem Namen Ihres Kindes beschrifteten Umschlag mit zur Schule.
Die Eltern der zukünftigen Erstklässler geben diesen Betrag bitte am ersten Elternabend ab.
Bitte kaufen Sie bis zum Schulbeginn das entsprechende Schülerbuch bzw. Arbeitsheft:
Kl. 1 |
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Teamgeister 1/2 (Ausgabe ab 2015) Klett (VPM)
Lies mal, Das Heft mit dem Küken Jandorf-Verlag |
978-3-12-011330-0
978-3-939965-70-1 |
9,50 €
3,90 € |
Kl. 2 |
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Denken und Rechnen Schülerband 2 Westermann-Verlag |
978-3-14-126320-6
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18,50 €
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Kl. 3 |
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Denken und Rechnen Trainingsheft 3 Westermann-Verlag
Zebra, Arbeitsheft Sprache 3 Klett-Verlag |
978-3-14-126723-5
978-3-12-270964-8 |
6,95 €
10,95 € |
Kl. 4
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Denken und Rechnen Arbeitsheft 4 Westermann-Verlag |
978-3-14-126424-1 |
9,25 € |
Eine Erstattung des Elternanteils für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder nach dem AsylbLG ist möglich. Sollten Sie diese Leistungen beziehen, kaufen Sie bitte zunächst die o.a. Schulbücher beim Buchhändler und legen Sie anschließend die entsprechende Quittung beim Jobcenter der Stadt Hörstel, Tiefer Weg 5, vor.
Sollten Sie Anspruch auf Leistungen im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“ (BuT) haben und eine Münsterlandkarte besitzen, weil Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie ebenfalls beim Jobcenter der Stadt Hörstel zu Beginn eines neuen Schuljahres und zum Schulhalbjahr Leistungen für die Anschaffung von Schulmaterialien für Ihr Kind beantragen. Sollten Sie eine Münsterlandkarte besitzen, weil Sie Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen beziehen, erhalten Sie diese Leistungen ohne Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
H. Gessner, Schulleiter